Benutzungsgebühren

 a) Regelkindergarten in Owingen  
   Kinder je Familie die gleichzeitig den Regelkindergarten besuchen
 

1. Kind

2. Kind

 3 Kinder und mehr

  Normaler Gebührensatz

76,00 €

38,00 €

0,00 €

  Ermäßigter Gebührensatz

60,00 €

30,00 €

0,00 €

  b) Gruppe mit flexiblen Öffnungszeiten (von 7.30 - 13.30 Uhr)
   Kinder je Familie, die gleichzeitig die flexible Gruppe besuchen
  Jahresbruttoeinkommen

1. Kind

2. Kind

 3 Kinder und mehr

  bis 14.000,00 €

119,00 €

81,00 €

0,00 €

  von 14.001,00 bis 28.000,00 €

133,00 €

89,00 €

0,00 €

  von 28.001,00 bis 41.000,00 €

146,00 €

95,00 €

0,00 €

  über 41.000,00 €

160,00 €

102,00 €

0,00 €

  über 54.000,00 €

174,00 €

112,00 €

0,00 €

   c) Tagheimgruppe (von 7:30 - 17:00 Uhr, freitags nur bis 14:00 Uhr) 
   Kinder je Familie, die gleichzeitig die Tagheimgruppe besuchen
  Jahresbruttoeinkommen

1. Kind

2. Kind

 3 Kinder und mehr

  bis 18.000,00 €

157,00 €

81,00 €

0,00 €

  von 18.001,00 bis 30.000,00 €

184,00 €

92,00 €

0,00 €

  von 30.001,00 bis 42.000,00 €

211,00 €

105,00 €

0,00 €

  von 42.001,00 bis 54.000,00 €

245,00 €

122,00 €

0,00 €

  über 54.000,00 €

280,00 €

140,00 €

0,00 €

    d) Hortbetreuung (von 7:30 bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
   Kinder je Familie, die gleichzeitig die Tagheimgruppe besuchen
  Jahresbruttoeinkommen

1. Kind

2. Kind

 3 Kinder und mehr

  bis 18.000,00 €

139,00 €

85,00 €

0,00 €

  von 18.001,00 bis 30.000,00 €

168,00 €

112,00 €

0,00 €

  von 30.001,00 bis 42.000,00 €

197,00 €

131,00 €

0,00 €

  von 42.001,00 bis 54.000,00 €

234,00 €

156,00 €

0,00 €

  über 54.000,00 €

272,00 €

181,00 €

0,00 €

 

e)    Bei einer nur teilweisen Inanspruchnahme der Betreuungsform (Abs. 2 a-d) wird eine anteilige  

       Benutzungsgebühr entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Eine solche nur

       teilweise Inanspruchnahme der Betreuungsform ist mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten

       unverändert zu belassen.

 

(3) Auf Antrag und Nachweis wird der ermäßigte Gebührensatz (für Kinder, die den Regelkindergarten besuchen) festgesetzt, wenn das Jahresbruttoeinkommen unter 14.000,00 € liegt. Es sind die Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres zu Grunde zu legen, hilfsweise das hochgerechnete Monatseinkommen zum Zeitpunkt der Anmeldung.

Bei der Ermittlung des Einkommens werden die Einkünfte der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Erziehungsberechtigten zu Grunde gelegt. Bei Lebensgemeinschaften ist das Einkommen beider Partner maßgebend.

Der Nachweis der Einkommen ist freiwillig und kann z. B. durch die Vorlage der Lohnsteuerkarte oder des Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerbescheides erfolgen. Nicht Relevantes kann geschwärzt werden. Für Einkommen, die darin nicht enthalten sind, kann ein anderer Nachweis erbracht werden. Sofern von der Möglichkeit des Einkommensnachweises Gebrauch gemacht wird, sind alle Einkommen nachzuweisen. Wird kein Nachweis erbracht, ist die jeweilige Höchstgebühr zu entrichten, ein zu spät erbrachter Nachweis kann bis zu 3 Monaten rückwirkend berücksichtigt werden.

(4) Eine Änderung der Benutzungsgebühren bleibt vorbehalten.

(5) Da die Benutzungsgebühr eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten des Kindergartens darstellt, ist sie auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung voll zu bezahlen.

(6) In Härtefällen kann gemäß dem Bundessozialhilfegesetz eine Übernahme des Elternbeitrags beim Bürgermeisteramt beantragt werden.

(7) Für Schulanfänger ist die Benutzungsgebühr bis zum Ende des Monats zu bezahlen, in dem die Kindergartensommerferien beginnen.

 

 

f)

 

Nachdem im Kindergarten auch unter 3jährige Kinder aufgenommen werden können, wurde die oben stehende Kindergartenordnung zum 01.09.2006 um folgendes ergänzt:

 

Gebühren für unter 3jährige Kinder:

 

 

Kinder je Familie die gleichzeitig den Kindergarten besuchen

 

1. Kind

EUR

2. Kind

EUR

3 Kinder und mehr EUR

normaler Gebührensatz

120,00

 

60,00

 

0,--

ermäßigter Gebührensatz

96,00

 

48,00

 

0,--

Transgif 

 © 2008 - 2010  Kontakt | Sitemap | Impressum